Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Besser gleich! Nachdem Mitarbeiter gekündigt werden, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Jedoch kommt es gerade in diesen Tagen darauf an, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und allein aus diesen Gründen ist es angezeigt sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

So manche Gekündigte schrecken davor zurück einen Rechtsanwalt einzuschalten, da sie unverhältnismäßige Honorare erwarten, obschon es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie erstmal anhören. Wenn Sie die Lage beschrieben haben, bekommen Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre juristische Situation selber einzuschätzen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Wichtig ist, sich nicht vom Arbeitgeber drängen zu lassen, schließlich gibt es weder Notwendigkeit, noch Pflicht irgendetwas zu unterschreiben. Hingegen läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch sein Vorgehen selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.

Treten Sie nach einer Kündigung möglichst sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht heran, da mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wer diese nicht beachtet, verspielt rechtliche Optionen und riskiert den finanzielle Ansprüche.

In der Folge einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das meint für den Betroffenen, wenn er nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als akzeptiert.

Aber Vorsicht, es gibt auch viel kürzere Fristen, welche nach der Kündigung zu laufen beginnen, zum Beispiel muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Insofern ist es ratsam nach dem Erhalt einer Kündigung, zügig einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu informieren, um dessen kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.

Wir von der Duisburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0203 60015175


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