Urlaub



Urlaub

Der Erholungsurlaub

Die Urlaubszeit wird gerne als die schönste Zeit des Jahres dargestellt und wer mag dem schon widersprechen, schließlich ist man in dieser Zeit von seinen Arbeitspflichten befreit, erhält seine Bezüge weiter und bekommt in den meisten Firmen zuzüglich zum Urlaubsentgelt ein zusätzliches Urlaubsgeld. Trotz allem entzünden sich am Thema Erholungsurlaub immer wieder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Mitunter sind es allein durch Missdeutungen ausgelöste Missverständnisse, häufig geht es jedoch um ernsthafte Interessenkonflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

Um unerfreuliche Konfliktfelder auszuschließen, ist ein genauer Überblick über die arbeitsrechtlichen Bedingungen angebracht. Erfahrungsgemäß reicht ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag, um den Urlaubsanspruch zu ermitteln. Ist dort nichts zu finden, gilt für ausnahmslos jeden Beschäftigten in Deutschland der gesetzliche Mindesturlaub von insgesamt vier Wochen, egal ob Vollzeit- oder Minijob, ob Sechs- oder Zweitagewoche.

Von der Beantragung bis zum Urlaubsantritt

Als Erstes muss der Erholungsurlaub vom Beschäftigten beim Arbeitgeber beantragt werden, nach Möglichkeit früh, am besten gleich zu Anfang des neuen Kalenderjahres sowie bis spätesten 14 Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin. Dieses kann sowohl mündlich als auch in Schriftform erfolgen, aber haben beide Varianten Nach- und Vorteile. 

Hernach obliegt es dem Arbeitgeber, den Urlaubsantrag anzunehmen und dem Arbeitnehmer diesen damit zu gestatten. Die Gestattung des Erholungsurlaubs sollte normalerweise zügig erfolgen, damit der Mitarbeiter diesen planen kann, doch ist dem Gesetzgeber dafür keine Frist gesetzt. 

Befürchtet der Arbeitnehmer eine Ablehnung des Urlaubs - und nichts anderes ist es - wenn keine Genehmigung erteilt wird, bleibt dem Antragsteller nur der Gang vors Arbeitsgericht, damit seinen Urlaubswünschen entsprochen wird. Von einer sogenannten Selbstbeurlaubung ist klar abzuraten, denn eine solche führt wahrscheinlich direkt zu einer wirksamen außerordentlichen Kündigung. 

Für die Kalkulation des Urlaubsgeldes kommt es darauf an, wie viel Geld der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durchschnittlich regulär bekam. Das Urlaubsgeld wird vor Urlaubsbeginn ausgezahlt.

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung beim Urlaub

Wir von der Duisburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0203 60015175


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
0203-60015175

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.