Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitgeber ist eine Partei des Arbeitsvertrags, bei der es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln kann, die einen Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Die Arbeitgeber sind meistens Selbstständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, indes ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die andere Arbeitsvertragspartei sind die Arbeitnehmer; ohne diese gäbe es auch keine Arbeitgeber. Indes handelt es sich beim Arbeitnehmer immer um eine natürliche Person, welche ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Jedes Mal, wenn ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht den Erbringungsort, die Arbeitszeit und die Inhalte der Arbeit, betrifft. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge gelten anfänglich keine Formvorschriften, das heißt, sie können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Trotzdem ist der Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit zu überlassen. 

Neben den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer sowie manchmal das Ende des Arbeitsvertrages hinein, ebenso kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Ausführungen zur Arbeitsleistung gliedern sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Daneben sollten die Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, Erwähnung finden. 

Zu dem Punkt Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keineswegs sollten die Angaben zu Aufwendungsersatz, vermögenswirksamen Leistungen, Gratifikationen und Zulagen fehlen. 

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