Das Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Das individuelle Arbeitsrecht bestimmt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, besonders die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, falls relevant, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften.
Das Kollektivarbeitsrecht dekretiert Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber oder die sie vertretenden Verbände und auf der anderen Seite die Vertretungsorgane der Arbeitnehmer, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich mit Rahmenbedingungen für das Tarifrecht, das Streik- und Aussperrungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht.
Themen des Arbeitsrechts
In Deutschland ist das Arbeitsrecht ein wirklich kompliziertes Rechtsgebiet, weil es trotz wiederholter Ansätze, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Demnach müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen plagen.
All diese Rechtsquellen spiegeln sich innerhalb einer Normenpyramide, welche mit dem über allem stehenden EU-Recht und seinen Richtlinien startet und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als letzte Ebene reicht.
Dazu müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht einbeziehen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Duisburg übernommen werden kann.
Doch wann ist es notwendig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren? Zweifellos, wenn es um Bedeutendes geht, wie beispielsweise die Karriere, berufliche Aussichten, Geld oder auch nur den guten Ruf. Fachanwälte für Arbeitsrecht sind hinsichtlich der juristischen Lage permanent auf dem neuesten Stand und wissen, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das wird bedeutsam, wenn zum Beispiel die Bestimmungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen.
Wir von der Duisburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0203-60015175
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