Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Sofern rechtliche Angelegenheiten zu klären sind, werden Anwälte gebraucht. Das kann ein Patentanwalt sein, falls es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, sofern es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung von natürlichen und juristischen Personen. Außerdem gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die juristischen Sachen in Unternehmen und Verbänden kümmern.

Wenn ein Jurist spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist es ihm erlaubt, die Bezeichnung Fachanwalt zu führen. Ein Erwerb der Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit dem Jahr 2019 für 24 Rechtsgebiete realisierbar. Wie aus einem Rechtsanwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung. Gerade mal 28 von hundert Rechtsanwälten sind Fachanwälte, etwas über ein Fünftel davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besonderes Wissen im kollektiven Arbeitsrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem Verfahrensrecht belegen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören in diesem Kontext das Tarifvertragsrecht, das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht.

Vorrang hat jedoch das Individualarbeitsrecht, weil dort besonderes Wissen bezüglich des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, und des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht tragen zu dürfen, muss der Bewerber mindestens 100 selbst bearbeitete Fälle belegen, entsprechend muss die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es jemanden erlaubt wird, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

Wir von der Duisburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0203-60015175


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