Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Im Regelfall kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis lediglich unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der gesetzlichen Formanforderungen sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Das alles gilt für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen wollen. Ordentliche Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen zum Beenden von Vertragsverhältnissen.

Kündigungsfristen werden mittels tarif- oder arbeitsvertraglicher Vereinbarungen getroffen, falls es aber solche nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit über zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate gearbeitet hat und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei der personenbezogenen Kündigung eines Arbeitnehmers geht es um dessen Person, nachdem dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Sowas kann etwa durch eine Krankheit oder eine Statusänderung bedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters im Betrieb entfällt und es für diesen dort keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung. Ist ein solcher Fall gegeben, möchte der Arbeitgeber diesen zwar gerne weiter beschäftigen, kann es jedoch nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung kommt dann in Frage, wenn ein Beschäftigter den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Dieses ist immer dann der Fall, wenn ein Beschäftigter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.

Jede dieser Kündigungen erfordert eine möglichst präzise Begründung, denn je schlechter diese ist, umso geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es an, wenn sich ein Gekündigter mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel beim Arbeitsgericht Duisburg wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Verpflichtung versucht er sich in den meisten Fällen durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.

Wir von der Duisburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0203-60015175


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
0203-60015175

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.