Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Honorierung der Leistungen eines Rechtsanwalts muss in Deutschland entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgen, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte ein Auftraggeber des Anwalts innerhalb eines Verfahrens beispielsweise 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenso 8.000 Euro. Abhängig davon, was für eine Tätigkeit übernommen wurde, kann der Rechtsanwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Etwas anders gilt für die Berechnung dieses Wertes, falls es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Angenommen es geht um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt somit darauf an, welche Tätigkeiten sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 9.000,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 558,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent, also 362,70 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 558,00 Euro, also 669,60 Euro. Eingerechnet der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.252,24 Euro.

Der Gesamtbetrag ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 558,00 Euro addiert werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1.916,26 Euro. Jedoch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Beispiel auf 3.671,09 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 4.509,13 Euro.

Umso höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung und das damit einhergehenden Haftungsrisikos ansteigen, erhöhen sich auch die Gebühren, allerdings nicht linear, sondern degressiv.

Sicherlich kann ein Gerichtsverfahren tatsächlich teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Duisburg werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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