Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt Kosten anfallen, bekommen Sie, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dazu reicht ein Anruf unserer Nummer 0203-60015175. Dort sprechen Sie mit einem aufs Arbeitsrecht fokussierten Rechtsanwalt, diesem können Sie Ihr Anliegen vortragen und erhalten anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Aussichten.

Diese Bewertung sowie die damit verbundenen Perspektiven ermöglichen Ihnen, selber zu beurteilen, inwiefern sich in dieser Sache eine weitere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung rechnet. Ergo können Sie in Ruhe entscheiden, weil erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz resultieren die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt. In unserer Duisburger Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Beratungsgespräch wird geklärt, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Nebenbei sei erwähnt, dieses Beratungsgespräch ist für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT e.V. kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.

Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt in den meisten Fällen, Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Duisburg. Ebenso wie die genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der schlussendlich bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 4.250,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 1017,45 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 397,46 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 4.250,00 Euro Streitwert, 2.034,90 Euro nach einem Urteil und 2.829,82 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Duisburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0203 60015175


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