Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Die Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Zahlung in der Regel keinen Rechtsanspruch gibt. Das ist vor allem dem Fakt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf zielt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.

Immerhin lassen sich in Deutschland Abfindungsansprüche unterteilen – in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare und jene, die nicht erzwingbar sind. Niemals erzwingbar sind Abfindungen nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich bezugnehmend auf die Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen nach einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts durchaus, falls der Tarifvertrag, ein Sozialplan oder das Betriebsverfassungsgesetz diese vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der relevantesten Punkte bei der Ausarbeitung eines Abfindungsvergleichs ist die Berücksichtigung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Mit einer unüberlegten Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Höhe der Abfindung wird nicht gesetzlich geregelt, sondern ist abhängig vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien. Dabei sind die Arbeitnehmer generell im Nachteil, weil diese dem Gegenüber bei den Verhandlungen aus verschiedenen Gründen nicht ebenbürtig sind.

Die Arbeitgeber bemühen sich, aus ihrer Position der intellektuellen, psychologischen und wirtschaftlichen Stärke, die Höhe der Abfindung zu drücken, zudem verfügen sie über mehr Erfahrungen. Aufgrund dessen lohnt es sich zu prüfen, ob es sich rechnet, die aufgeführten Nachteile durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu kompensieren.

Trotzdem besteht bei solchen Verhandlungen ein Prozessrisiko, doch wer, wenn nicht ein verhandlungssicherer Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten? Unsere Duisburger Anwälte erhandeln wiederkehrend beachtlich hohe Abfindungen für unsere Klienten, darum empfehlen wir guten Gewissens, in Abfindungsverhandlungen unseren Beistand zu nutzen.

Wir von der Duisburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0203 60015175


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