Abfindung
Abfindung erzwingen und aushandeln
Kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung
Es liegt grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung vor, da das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichte vorrangig den Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Blick haben. Der Arbeitgeber versucht dann, von dem auf Weiterbeschäftigung klagenden Beschäftigten den Weiterbeschäftigungsanspruch zu "erwerben". Aufgrund möglicher Kosten passiert das idealerweise schon während der Güteverhandlung, bevor das Arbeitsgericht ein Urteil gefällt hat.
Die Anschauungen zur Frage, ab wann die Höhe einer Abfindung angemessen sei, reichen weit auseinander. Immer wieder findet sich der Ansatz, dem Arbeitnehmer einen halben Monatslohn pro Beschäftigungsjahr zuzugestehen. Doch geben die Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Weiterbeschäftigung mit dieser Faustformel aber für zu wenig her. Fast immer ist es für Arbeitnehmer sinnvoller, die Ansprüche durch eine genaue persönliche Analyse festzustellen, wobei der Wirksamkeitsgrad einer möglichen Kündigung maßgeblich ist.
Die Höhe der Abfindung
Final wird die Höhe der Abfindung nicht durch irgendeine Formel bestimmt, sondern ist das Ergebnis aus den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberseite ist dabei aus zahlreichen Gründen im Vorteil, weshalb die Arbeitnehmer gut daran tun, externe Hilfe zu nutzen.
Ein aufs Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt ist in der Lage, die maximale Abfindungshöhe recht genau abzuschätzen und verfügt dank seiner Fachkenntnisse und Berufserfahrungen über eine weitaus bessere Position bei den Verhandlungen.
Unter ganz bestimmten Umständen kann aber doch ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung vorliegen. Ein in der Sache eingeschalteter Anwalt wird eine solche Möglichkeit freilich immer in Erwägung ziehen. Gleicherweise ist ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch denkbar, wenn zum Beispiel alle per Kündigung ausgeschiedenen Mitarbeiter eine Abfindung erhielten.
Vorzugsweise, wenn Mitarbeiter einen besonderen Kündigungsschutz genießen, lange oder an exponierter Stelle im Unternehmen tätig waren, ist es möglich eine überdurchschnittliche Abfindung zu erstreiten. Dabei gilt: Je niedriger der Wirkungsgrad der Kündigung und je stärker der vorhandene Kündigungsschutz, desto höher die Abfindung – dementsprechendes Verhandlungsgeschick vorausgesetzt.
Hilfe durch den Fachanwalt
Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrer Abfindung
Wir von der Kanzlei Kronbichler in Duisburg sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0203-60015175
Das könnte Sie auch interessieren:
Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrecht Hotline:
0203-60015175
Unser Partner im Arbeitsrecht
Weitere Informationen
Fristlose Kündigung
Ordentliche Kündigung
Abmahnung
Urlaub
Abfindung
Arbeitslosengeld
Unsere Standorte
Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Standorte anzeigen
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Braunschweig
- Bremen
- Bochum
- Bonn
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dresden
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Erlangen
- Erfurt
- Frankfurt
- Freiburg
- Gießen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Ludwigshafen
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Offenbach
- Oldenburg
- Potsdam
- Regensburg
- Stuttgart
- Wiesbaden
- Würzburg
- Wuppertal